In Deutschland hat das Bundesverwaltungsgericht einen Entscheid gefällt, der für die «Reichsbürger-Szene» bedeutsam sein dürfte. Ein Beamter, der in einem Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises durchgehend „Königreich Bayern“ statt „Bundesrepublik Deutschland“ angibt, und dadurch die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnet, verletzt in schwerwiegender Weise seine Verfassungstreuepflicht. Deshalb kann er im Disziplinarwege aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. …
Wer sich im «Königreich Bayern» wähnt, kann aus dem Beamtenverhältnis entfernt werdenWeiterlesen